ISO9001 Qualitätsmanagement Beratung

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ISO9001 Kapitel 9

Alle Anforderungen der Qualitätsnorm

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Wir haben bereits über Kapitel 8 gesprochen. Aber was fordert die ISO9001 im Kapitel 9 und wie können diese Normforderungen umgesetzt werden?

Eine strukturierte Übersicht über alle Forderungen und mit welchen Nachweisen Sie diese erfüllen können bieten wir Ihnen auf dieser Seite.

Wussten Sie, dass Sie ein QM System nach DIN EN ISO9001 komplett remote erstellen können? Sie benötigen hierzu keine teure Vor-Ort Beratung.

In unserer QM Online Beratung werden Sie von TÜV Cert. geprüften AuditorInnen bei der Erstellung angeleitet und online in persönlichen Beratungsstunden bis zum Zertifizierungsaudit begleitet.

Nun starten wir aber zunächst mit der Auflistung der Normforderungen in Kapitel 9 der ISO9001.

Umsetzung ISO9001 Kapitel 9

Kapitel 9 der ISO 9001:2015 konzentriert sich auf die Bewertung der Leistung und ist entscheidend für die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems (QMS). Es legt fest, wie Organisationen die Leistung ihres QMS überwachen, messen, analysieren und bewerten müssen. Hier sind die Hauptkomponenten des Kapitels 9:

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Kapitel 9.1: Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

9.1.1 Allgemeines Die Organisation muss bestimmen:

  • Was überwacht und gemessen werden muss.
  • Die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, um gültige Ergebnisse sicherzustellen.
  • Wann die Überwachung und Messung durchgeführt werden muss.
  • Wann die Ergebnisse analysiert und bewertet werden müssen.

Die Organisation muss die Leistung und Wirksamkeit des QMS bewerten. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten müssen als Eingaben für die Bewertung durch die oberste Leitung genutzt werden.

9.1.2 Kundenzufriedenheit
Die Organisation muss die Wahrnehmung des Kunden darüber überwachen, inwieweit die Kundenanforderungen erfüllt wurden. Methoden zur Erlangung, Überwachung und Überprüfung dieser Informationen müssen bestimmt werden.

9.1.3 Analyse und Bewertung
Die Organisation muss Daten und Informationen aus Überwachung und Messung analysieren und bewerten. Dies umfasst die Bewertung der:

  • Konformität von Produkten und Dienstleistungen.
  • Kundenzufriedenheit.
  • Leistung und Wirksamkeit des QMS.
  • Planung der Umsetzung.
  • Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen.
  • Leistung externer Anbieter.

Kapitel 9.2: Internes Audit

9.2.1 Allgemeines
Die Organisation muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu bestimmen, ob das QMS:

  • Die eigenen Anforderungen der Organisation an ihr QMS erfüllt.
  • Die Anforderungen dieser internationalen Norm erfüllt.
  • Wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird.

9.2.2 Auditprogramm Die Organisation muss:

  • Ein Auditprogramm planen, etablieren, umsetzen und aufrechterhalten, einschließlich der Häufigkeit, Methoden, Verantwortlichkeiten, Planung und Berichterstattung.
  • Auditkriterien und den Umfang jedes Audits festlegen.
  • Auditoren auswählen und Audits durchführen, um Objektivität und Unparteilichkeit sicherzustellen.
  • Sicherstellen, dass die Ergebnisse der Audits der relevanten Führungsebene berichtet werden.
  • Korrekturen und Korrekturmaßnahmen ohne ungerechtfertigte Verzögerung ergreifen.
  • Aufzeichnungen als Nachweis der Durchführung des Auditprogramms und der Ergebnisse führen.

Kapitel 9.3: Bewertung der Leistung

9.3.1 Allgemeines
Die oberste Leitung muss das QMS in geplanten Abständen überprüfen, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen. Die Bewertung muss Möglichkeiten zur Verbesserung und Änderungen am QMS, einschließlich der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele, bewerten.

9.3.2 Eingaben für die Bewertung
Die Bewertung durch die oberste Leitung muss geplante Eingaben berücksichtigen, einschließlich:

  • Status von Maßnahmen aus früheren Bewertungen.
  • Änderungen bei externen und internen Themen, die das QMS betreffen.
  • Informationen zur Leistung und Wirksamkeit des QMS, einschließlich Trends bei:
    • Kundenzufriedenheit und Feedback von relevanten interessierten Parteien.
    • Erreichung von Qualitätszielen.
    • Prozessleistung und Konformität von Produkten und Dienstleistungen.
    • Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen.
    • Überwachung und Messergebnisse.
    • Audit-Ergebnisse.
  • Angemessenheit der Ressourcen.
  • Wirksamkeit von durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung von Risiken und Chancen.
  • Möglichkeiten zur Verbesserung.

9.3.3 Ergebnisse der Bewertung
Die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung müssen Entscheidungen und Maßnahmen zu:

  • Möglichkeiten zur Verbesserung.
  • Jeglichem Änderungsbedarf am QMS, einschließlich der Ressourcenanforderungen.
  • Notwendigkeit von Änderungen an der Qualitätspolitik und den Qualitätszielen umfassen.

Nachweis des Normkapitel 9

Mögliche Nachweisformen für das Kapitel 9 mit seinen Unterkapiteln könnten wie folgt aussehen:

  • Auditprogramm
  • Auditberichte
  • Maßnahmenplan
  • Managementreview

In unserer QM Online Beratung haben wir entsprechende Vorlagen mit welchen Sie die Forderungen des Normkapitel 9 ganz individuell nachweisen ohne zu viele Dokumente zu erstellen. Das Credo ist “So viel wie nötig. So wenig wie möglich.”

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